Die Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass in allen Gemeinden und Städten mit mindestens 5000 gemeldeten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat einzurichten ist.
Auf Beschluss des Rates kann anstelle des Integrationsrates ein beratender Ausschuss (Integrationsausschuss) gebildet werden. Ziel dieser Regelung in der Gemeindeordnung ist es, die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Förderung der Integration weiter zu verbessern.
Der Rat der Stadt Witten hat in seiner Sitzung vom 09. November 2009 die Einrichtung eines Integrationsrates, die dadurch erforderliche Änderung der Hauptsatzung und die Wahlordnung zur Durchführung der Wahlen zum Integrationsrat für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Witten beschlossen.
Zu wählen sind also Mitglieder des Integrationsrates.
Der Wittener Integrationsrat besteht nach der Hauptsatzung aus 27 Mitgliedern, von denen 2/3 (18 Mitglieder) von den wahlberechtigten Wittenerinnen und Wittenern und 1/3 (9 Mitglieder) aus der Mitte des Rates der Stadt Witten gewählt werden.
Der Integrationsrat der Stadt Witten wird am Sonntag, dem 07. Februar 2010 gewählt
Wählbar als Mitglied des Integrationsrates der Stadt Witten sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres neben den wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Witten, sofern sie ihre Zustimmung schriftlich erteilt haben.
Die Zustimmung ist unwiderruflich.
Wahlvorschläge können von Gruppen (Listenvorschlag) oder von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerber) bis spätestens 21. Dezember 2009, 15.00 Uhr mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Statistik, Stadtentwicklung und Wahlen im Verwaltungsgebäude Annenstr. 113, Zimmer 205, eingereicht werden.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so rechtzeitig vor dem 21. Dezember 2009 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Alle für das Wahlvorschlagsverfahren sowie für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften erforderlichen amtlichen Vordrucke erhalten Sie während der Öffnungszeiten ausschließlich beim Amt für Statistik, Stadtentwicklung und Wahlen im Verwaltungsgebäude Annenstr. 113, Zimmer 205.
Wahlberechtigt sind
Diese Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 19. Januar 2010 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigt sind ferner
Diese Personen müssen Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 12. Tag vor der Wahl, also bis zum 26. Januar 2010, beantragen, wenn sie wählen wollen.
Mo: 08:00-15:00 Uhr
Di: 08:00-16:00 Uhr
Mi: 08:00-15:00 Uhr
Do: 08:00-15:00 Uhr
Fr: 08:00-12:00 Uhr
Amt für Statistik, Stadtentwicklung und Wahlen
Annenstr. 113